Softwarelizenzen aus der Insolvenzmasse verwerten
Sie brauchen keine Bestandsliste. Wir ermitteln, welche Microsoft-Volumenlizenzen im Verfahren vorhanden und verwertbar sind, bewerten sie und legen ein schriftliches Ankaufsangebot vor. Die Zahlung erfolgt vor der Übertragung, der Erlös ist also in der Masse, bevor die Rechte das Haus verlassen.
Warum sich der Blick in die Software lohnt
Softwarelizenzen gehören zur Masse, werden aber selten verwertet. Der Grund ist fast immer derselbe: Der IT-Verantwortliche ist nicht mehr im Haus, Downloadlizenzen sieht man niemandem an, und ohne Unterlagen weiß niemand, was überhaupt vorhanden war. Die Werte bleiben deshalb liegen, obwohl sie fortbestehen.
Volumenlizenzen bestehen unabhängig von der Hardware fort. Auch wenn die Geräte bereits verwertet und die Systeme abgeschaltet sind, ist die Lizenz noch da. Ein Blick in die Buchhaltungsunterlagen der letzten Jahre genügt meist, damit wir den Rest übernehmen können.
So läuft der Ankauf
Vier Schritte von Ihrer Meldung bis zur Zahlung in die Masse.

Verfahren melden
Aktenzeichen und Schuldnerin genügen. Eine Bestandsliste ist willkommen, aber nicht erforderlich.
Ermittlung und Prüfung
Wir ermitteln den Lizenzbestand aus den vorhandenen Unterlagen und, wo nötig, über das Lizenzportal des Herstellers, und prüfen die Übertragbarkeit.
Ankaufsangebot für die Akte
Schriftlich, mit Preis je Position, Gesamtsumme und Bindefrist. So haben Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage für das Verfahren.
Zahlung und Übertragung
Nach Ihrer Zusage zahlen wir, danach wird übertragen und dokumentiert. Die Masse erhält den Erlös, die Akte bleibt sauber.
Was wir ankaufen
Damit Sie nicht unnötig suchen lassen: Diese Übersicht zeigt, welche Bestände aus der Masse wir übernehmen können und bei welchen eine Verwertung rechtlich ausscheidet.

- Microsoft-Volumenlizenzen aus Open, Open Value oder Select
- Windows Server in allen Editionen, samt zugehöriger Zugriffslizenzen
- Office, Project und Visio als Dauerlizenz
- Exchange, SharePoint und SQL Server samt CALs
- Bestände aus Betriebsaufgabe, Fusion oder Umstellung auf die Cloud
- Restposten aus überdimensionierten Beschaffungen
- Abonnements. Sie sind ein Nutzungsrecht auf Zeit und gehen nicht in Ihr Eigentum über.
- OEM-Lizenzen ohne das zugehörige Gerät. Sie sind fest an die Hardware gebunden.
- Bildungs- und Behördenlizenzen aus Sonderprogrammen. Ihre Bedingungen schließen die Weitergabe meist aus.
- Entwicklerlizenzen aus Abonnementprogrammen. Sie sind personengebunden.
Unsicher, was vorhanden ist? Schicken Sie uns das Aktenzeichen. Wir sagen Ihnen innerhalb eines Arbeitstages, ob sich die Ermittlung lohnt, ohne dass Sie etwas vorbereiten müssen.
Was den Wert Ihres Bestands bestimmt
Zwei gleich große Bestände können sehr unterschiedliche Angebote bekommen. Diese fünf Faktoren erklären den Unterschied. Sie zu kennen hilft, den richtigen Zeitpunkt für einen Verkauf zu wählen.
Verbleibende Support-Laufzeit
Der wichtigste Faktor. Eine Version, die noch Jahre Sicherheitsupdates erhält, ist für Käufer deutlich mehr wert als eine, deren Support in wenigen Monaten endet. Wer weiß, dass ein Bestand ohnehin abgegeben wird, sollte damit nicht bis kurz vor das Support-Ende warten.
Vollständigkeit der Unterlagen
Ein Bestand mit lückenloser Dokumentation lässt sich weiterverkaufen, einer ohne nicht. Deshalb wirkt sich dieser Punkt nicht nur auf die Höhe des Angebots aus, sondern darauf, ob wir überhaupt eines machen können.
Lizenzform
Volumenlizenzen aus Programmen mit dauerhafter Überlassung sind handelbar. Abonnements, an Hardware gebundene Lizenzen und Vorinstallationen sind es nicht. Welche Form vorliegt, steht in den Vertragsunterlagen und nicht auf dem Produktschlüssel.
Nachfrage nach dem Produkt
Serverlizenzen und die zugehörigen Zugriffslizenzen werden dauerhaft gesucht. Bei Spezialprodukten mit kleinem Anwenderkreis ist die Nachfrage schwankend, und der Bestand liegt gegebenenfalls länger, bevor er einen Abnehmer findet.
Größe und Zuschnitt
Größere, einheitliche Posten sind einfacher zu vermitteln als viele kleine Restmengen unterschiedlicher Versionen. Beides kaufen wir an; der Unterschied liegt im Aufwand, und dieser Aufwand bildet sich im Angebot ab.
Was keine Rolle spielt
Wie lange die Software bei Ihnen im Einsatz war, ist unerheblich. Software nutzt sich nicht ab. Eine Lizenz, die zehn Jahre lief, ist genauso viel wert wie eine, die nie installiert wurde, solange die Unterlagen stimmen.
Was wir für die Bewertung brauchen
Im besten Fall liegt eine Aufstellung vor. Häufig ist das nicht so, und das ist kein Hindernis: Aktenzeichen und Firma der Schuldnerin genügen für den Anfang. Alles Weitere ermitteln wir aus den Unterlagen, die in der Masse vorhanden sind, und wo nötig über das Lizenzportal des Herstellers.
- Aktenzeichen und Firma der Schuldnerin
- Rechnungen oder Vertragsunterlagen zur IT-Beschaffung, soweit vorhanden
- Zugang zum Lizenzportal des Herstellers, falls bekannt
- Größe des Betriebs: Zahl der Arbeitsplätze und Server
- Auskunft, ob der Betrieb fortgeführt oder eingestellt ist
Wenn Unterlagen fehlen
Das ist der häufigste Grund, warum ein Verkauf scheitert, und selten ein Grund aufzugeben. Vieles lässt sich rekonstruieren, wenn man weiß, wo man sucht.
Der Lizenzvertrag ist nicht auffindbar
Volumenlizenzen sind in der Regel im Portal des Herstellers hinterlegt, unter dem Zugang der Person, die den Vertrag seinerzeit abgeschlossen hat. Ist diese Person nicht mehr im Haus, hilft oft der Blick in die Buchhaltung: Die Rechnung nennt die Vertragsnummer, und mit ihr lässt sich der Zugang wiederherstellen.
Die Rechnung des Ersterwerbs fehlt
Fragen Sie beim damaligen Händler nach einer Zweitschrift. Buchhaltungsunterlagen werden gesetzlich mehrere Jahre aufbewahrt, sodass eine Kopie häufig noch vorhanden ist. Auch Ihr eigenes Archiv kennt den Vorgang oft noch, wenn auch unter der Kostenstelle statt unter dem Produktnamen.
Das Unternehmen wurde umfirmiert oder verkauft
Dann braucht es einen Beleg dafür, dass die Rechte auf die heutige Gesellschaft übergegangen sind, etwa aus dem Handelsregister oder dem Kaufvertrag. Das ist Aufwand, aber ein lösbarer. Sagen Sie uns frühzeitig Bescheid, dann prüfen wir gemeinsam, was gebraucht wird.
Es liegt nur ein Produktschlüssel vor
Ein Schlüssel allein genügt nicht, weder für uns noch für einen späteren Käufer. Ohne Vertragsunterlagen lässt sich nicht belegen, dass die Lizenz je rechtmäßig erworben wurde. In diesem Fall sagen wir offen ab, statt Ihnen ein Angebot zu machen, das wir später zurückziehen müssten.
Die Prüfung Ihres Bestands ist für Sie kostenfrei, auch wenn am Ende kein Ankauf zustande kommt. Sie erhalten von uns in jedem Fall eine schriftliche Rückmeldung, was vorliegt, was fehlt und ob sich die Beschaffung der fehlenden Unterlagen lohnt.
Was Sie als Verwalter erklären
Ein Lizenzverkauf ist kein Warenverkauf. Übertragen wird ein Recht, und dafür sind drei Erklärungen nötig. Wir bereiten sie vollständig vor, abgestimmt auf das Verfahren; unterschrieben werden sie von Ihnen.
Erklärung 1
Dauerhafter Ersterwerb
Sie bestätigen, dass die Lizenzen dauerhaft und gegen einmaliges Entgelt erworben wurden, nicht gemietet oder abonniert. Diese Angabe deckt sich mit Ihren Vertragsunterlagen; wir gleichen sie vor der Unterschrift mit ab, damit niemand etwas erklärt, was er nicht überblickt.
Erklärung 2
Vollständige Außerbetriebnahme
Erklärt wird, dass die Software im Haus der Schuldnerin entfernt und alle Kopien unbrauchbar gemacht sind. Ist der Betrieb bereits eingestellt und die Hardware verwertet, ist das ohnehin der Fall und schnell dokumentiert. Wird fortgeführt, stimmen wir den Zeitpunkt mit Ihnen ab.
Erklärung 3
Berechtigung zur Weitergabe
Erklärt wird, dass Sie kraft Amtes über die Lizenzen verfügen dürfen und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Konzernstrukturen oder nach einer Übertragung von Betriebsteilen lohnt vorab der Blick, auf welche Gesellschaft die Verträge lauten. Wir sagen Ihnen, worauf dabei zu achten ist.
Zwei praktische Hinweise
Erstens: Klären Sie vor der Erklärung zur Außerbetriebnahme, ob Betriebsteile noch laufen oder ein Erwerber die Systeme weiternutzt. Zweitens: Je früher im Verfahren wir hinzukommen, desto mehr lässt sich verwerten. Sind die Rechner bereits abgeholt und die Unterlagen vernichtet, wird die Rekonstruktion aufwändig.
Häufige Fragen zum Ankauf
Welche Lizenzen kaufen Sie an?
Dauerhaft erworbene Microsoft-Volumenlizenzen aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Abonnements mit laufender Gebühr können wir nicht ankaufen, weil sie nicht übertragbar sind.
Wie wird der Preis ermittelt?
Maßgeblich sind Produkt, Version, Edition, Stückzahl und die aktuelle Nachfrage. Ältere Versionen kurz vor dem Support-Ende erzielen weniger als Versionen mit langer Restlaufzeit.
Was ist, wenn Unterlagen fehlen?
Das ist im Verfahren der Regelfall und selten ein Grund aufzugeben. Volumenlizenzen sind im Portal des Herstellers hinterlegt, Rechnungen finden sich in den Buchhaltungsunterlagen der Schuldnerin, und der damalige Händler stellt Zweitschriften aus. Wir gehen diesen Weg für Sie.
Ist die Einreichung verbindlich?
Nein. Sie erhalten eine Bewertung und ein Angebot. Ob Sie verkaufen, entscheiden Sie danach.
Was kostet mich die Prüfung, wenn am Ende kein Ankauf zustande kommt?
Nichts. Die Prüfung Ihres Bestands ist kostenfrei und unverbindlich, unabhängig vom Ergebnis. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Rückmeldung darüber, was vorliegt und was gegebenenfalls fehlt.
Wie lange dauert der Vorgang insgesamt?
Die erste Einschätzung geben wir in der Regel binnen 48 Stunden nach Ihrer Meldung. Wie lange es danach dauert, hängt daran, wie vollständig die Unterlagen in der Masse sind. Liegt alles vor, ist der Vorgang in wenigen Tagen abgeschlossen.
Müssen wir die Software vor dem Verkauf schon deinstalliert haben?
Nicht für die Prüfung und nicht für das Angebot. Ist der Betrieb bereits eingestellt, ist die Software ohnehin nicht mehr im Einsatz und die Erklärung schnell abgegeben. Wird fortgeführt, stimmen wir den Zeitpunkt mit Ihnen ab.
Können wir einen Teil behalten und nur den Rest verkaufen?
Die Lizenzen werden im Markt weiterverwertet. Je nach Bestand übernehmen wir sie selbst oder wickeln die Übertragung über einen spezialisierten Käufer aus unserem Netzwerk ab. Welcher Weg es wird, sagen wir Ihnen vor der Zusage.
Bevor Sie sich entscheiden
Drei Seiten, die im Verfahren häufig noch gebraucht werden.
Ablauf und Nachweise
Welche Unterlagen bei der Übertragung entstehen und worauf sich die Rechtsprechung von EuGH und BGH stützt. Zum Nachlesen und für die Akte.
Wer hinter Licentaris steht
Mit wem Sie es zu tun haben, wie wir prüfen und was wir bewusst nicht ankaufen.
Liquidation und Betriebsaufgabe
Wird eine Gesellschaft ohne Verfahren abgewickelt, gelten andere Abläufe. Dieser Fall hat eine eigene Seite.
Verfahren unverbindlich melden
Aktenzeichen und Firma der Schuldnerin genügen. Wir prüfen, was an Lizenzen vorhanden ist, und melden uns mit einer Einschätzung zurück.