Softwarelizenzen bei Liquidation verwerten
Bei Liquidation, Betriebsaufgabe oder Standortschließung bleiben Volumenlizenzen werthaltig, auch wenn die Hardware längst verwertet ist. Wir bewerten den Bestand, kaufen an und dokumentieren die Übertragung. Die Zahlung erfolgt vor der Übergabe.
Der richtige Zeitpunkt ist früh
Wird eine Gesellschaft abgewickelt, verschwinden zuerst die Menschen, dann die Geräte und zuletzt die Unterlagen. Die Lizenzen überdauern das alles, aber ihre Verwertung wird mit jedem dieser Schritte aufwändiger. Wer den Bestand meldet, solange die Buchhaltung noch greifbar ist, holt am meisten heraus.
Der Erlös fließt in die Abwicklung ein und ist bilanziell sauber abzubilden. Sie erhalten von uns die Unterlagen, die den Vorgang belegen, und können die Position damit ordentlich schließen.
So läuft der Ankauf
Vier Schritte von Ihrer Meldung bis zur Zahlung.

Bestand melden
Firma und, soweit vorhanden, eine Aufstellung der Lizenzen. Fehlt sie, genügt der Hinweis auf die Größe des Betriebs.
Ermittlung und Prüfung
Wir ermitteln den Bestand aus den vorhandenen Unterlagen und prüfen, welche Lizenzen übertragbar sind. Kostenfrei und unverbindlich.
Ankaufsangebot
Schriftlich, mit Preis je Position, Gesamtsumme und Bindefrist.
Zahlung und Übertragung
Wir zahlen, danach wird übertragen und dokumentiert. Der Vorgang ist damit vollständig belegt.
Was wir ankaufen
Damit Sie nicht unnötig Unterlagen zusammensuchen: Diese Übersicht zeigt, welche Bestände wir übernehmen können und bei welchen ein Verkauf rechtlich ausscheidet.

- Microsoft-Volumenlizenzen aus Open, Open Value oder Select
- Windows Server in allen Editionen, samt zugehöriger Zugriffslizenzen
- Office, Project und Visio als Dauerlizenz
- Exchange, SharePoint und SQL Server samt CALs
- Bestände aus Betriebsaufgabe, Fusion oder Umstellung auf die Cloud
- Restposten aus überdimensionierten Beschaffungen
- Abonnements. Sie sind ein Nutzungsrecht auf Zeit und gehen nicht in Ihr Eigentum über.
- OEM-Lizenzen ohne das zugehörige Gerät. Sie sind fest an die Hardware gebunden.
- Bildungs- und Behördenlizenzen aus Sonderprogrammen. Ihre Bedingungen schließen die Weitergabe meist aus.
- Entwicklerlizenzen aus Abonnementprogrammen. Sie sind personengebunden.
Unsicher, was vorhanden ist? Schicken Sie uns die Rechnungen aus der IT-Beschaffung. Wir sagen Ihnen innerhalb eines Arbeitstages, ob der Bestand handelbar ist.
Was den Wert Ihres Bestands bestimmt
Zwei gleich große Bestände können sehr unterschiedliche Angebote bekommen. Diese fünf Faktoren erklären den Unterschied, und sie erklären auch, warum sich frühes Handeln bei einer Abwicklung auszahlt.
Verbleibende Support-Laufzeit
Der wichtigste Faktor. Eine Version, die noch Jahre Sicherheitsupdates erhält, ist für Käufer deutlich mehr wert als eine, deren Support in wenigen Monaten endet. Wer weiß, dass ein Bestand ohnehin abgegeben wird, sollte damit nicht bis kurz vor das Support-Ende warten.
Vollständigkeit der Unterlagen
Ein Bestand mit lückenloser Dokumentation lässt sich weiterverkaufen, einer ohne nicht. Deshalb wirkt sich dieser Punkt nicht nur auf die Höhe des Angebots aus, sondern darauf, ob wir überhaupt eines machen können.
Lizenzform
Volumenlizenzen aus Programmen mit dauerhafter Überlassung sind handelbar. Abonnements, an Hardware gebundene Lizenzen und Vorinstallationen sind es nicht. Welche Form vorliegt, steht in den Vertragsunterlagen und nicht auf dem Produktschlüssel.
Nachfrage nach dem Produkt
Serverlizenzen und die zugehörigen Zugriffslizenzen werden dauerhaft gesucht. Bei Spezialprodukten mit kleinem Anwenderkreis ist die Nachfrage schwankend, und der Bestand liegt gegebenenfalls länger, bevor er einen Abnehmer findet.
Größe und Zuschnitt
Größere, einheitliche Posten sind einfacher zu vermitteln als viele kleine Restmengen unterschiedlicher Versionen. Beides kaufen wir an; der Unterschied liegt im Aufwand, und dieser Aufwand bildet sich im Angebot ab.
Was keine Rolle spielt
Wie lange die Software bei Ihnen im Einsatz war, ist unerheblich. Software nutzt sich nicht ab. Eine Lizenz, die zehn Jahre lief, ist genauso viel wert wie eine, die nie installiert wurde, solange die Unterlagen stimmen.
Was wir für die Bewertung brauchen
Je vollständiger Ihre Angaben, desto schneller und genauer können wir bewerten. Wenn Unterlagen fehlen, sagen Sie es uns einfach. Oft lässt sich die Erwerbskette über das Lizenzportal des Herstellers rekonstruieren.
- Produktbezeichnung, Version und Edition
- Stückzahl je Position
- Lizenzprogramm, etwa Open License oder Open Value
- Kaufbeleg oder Vertragsnummer des Ersterwerbs
- Bestätigung, dass die Lizenzen nicht mehr genutzt werden
Wenn Unterlagen fehlen
Das ist der häufigste Grund, warum ein Verkauf scheitert, und selten ein Grund aufzugeben. Vieles lässt sich rekonstruieren, wenn man weiß, wo man sucht.
Der Lizenzvertrag ist nicht auffindbar
Volumenlizenzen sind in der Regel im Portal des Herstellers hinterlegt, unter dem Zugang der Person, die den Vertrag seinerzeit abgeschlossen hat. Ist diese Person nicht mehr im Haus, hilft oft der Blick in die Buchhaltung: Die Rechnung nennt die Vertragsnummer, und mit ihr lässt sich der Zugang wiederherstellen.
Die Rechnung des Ersterwerbs fehlt
Fragen Sie beim damaligen Händler nach einer Zweitschrift. Buchhaltungsunterlagen werden gesetzlich mehrere Jahre aufbewahrt, sodass eine Kopie häufig noch vorhanden ist. Auch Ihr eigenes Archiv kennt den Vorgang oft noch, wenn auch unter der Kostenstelle statt unter dem Produktnamen.
Das Unternehmen wurde umfirmiert oder verkauft
Dann braucht es einen Beleg dafür, dass die Rechte auf die heutige Gesellschaft übergegangen sind, etwa aus dem Handelsregister oder dem Kaufvertrag. Das ist Aufwand, aber ein lösbarer. Sagen Sie uns frühzeitig Bescheid, dann prüfen wir gemeinsam, was gebraucht wird.
Es liegt nur ein Produktschlüssel vor
Ein Schlüssel allein genügt nicht, weder für uns noch für einen späteren Käufer. Ohne Vertragsunterlagen lässt sich nicht belegen, dass die Lizenz je rechtmäßig erworben wurde. In diesem Fall sagen wir offen ab, statt Ihnen ein Angebot zu machen, das wir später zurückziehen müssten.
Die Prüfung Ihres Bestands ist für Sie kostenfrei, auch wenn am Ende kein Ankauf zustande kommt. Sie erhalten von uns in jedem Fall eine schriftliche Rückmeldung, was vorliegt, was fehlt und ob sich die Beschaffung der fehlenden Unterlagen lohnt.
Was bei der Abwicklung erklärt wird
Ein Lizenzverkauf ist kein Warenverkauf. Sie geben kein Gerät ab, sondern ein Recht, und dafür sind drei Erklärungen nötig. Wir bereiten sie vor; unterschreiben müssen Sie sie selbst.
Erklärung 1
Dauerhafter Ersterwerb
Sie bestätigen, dass die Lizenzen dauerhaft und gegen einmaliges Entgelt erworben wurden, nicht gemietet oder abonniert. Diese Angabe deckt sich mit Ihren Vertragsunterlagen; wir gleichen sie vor der Unterschrift mit ab, damit niemand etwas erklärt, was er nicht überblickt.
Erklärung 2
Vollständige Außerbetriebnahme
Sie bestätigen, dass Sie die betreffende Software bei sich entfernt und alle Kopien unbrauchbar gemacht haben. Das ist die zentrale Voraussetzung des Weiterverkaufs. Planen Sie den Zeitpunkt so, dass der Betrieb nicht darunter leidet; die Übergabe richtet sich danach, nicht umgekehrt.
Erklärung 3
Berechtigung zur Weitergabe
Sie bestätigen, dass Sie über die Lizenzen verfügen dürfen und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei verbundenen Unternehmen oder nach einer Umstrukturierung lohnt vorab ein Blick, wer formal Inhaber ist. Wir sagen Ihnen, worauf dabei zu achten ist.
Zwei praktische Hinweise
Erstens: Stimmen Sie den Verkauf im Haus ab, bevor Sie die Außerbetriebnahme erklären. Es kommt vor, dass eine Abteilung eine Software noch nutzt, von der die IT annahm, sie sei abgelöst. Zweitens: Der Erlös aus dem Verkauf ist ein Geschäftsvorfall und gehört in Ihre Buchhaltung. Wie er dort zu behandeln ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung; dazu können und dürfen wir nichts sagen.
Häufige Fragen zum Ankauf
Welche Lizenzen kaufen Sie an?
Dauerhaft erworbene Microsoft-Volumenlizenzen aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Abonnements mit laufender Gebühr können wir nicht ankaufen, weil sie nicht übertragbar sind.
Wie wird der Preis ermittelt?
Maßgeblich sind Produkt, Version, Edition, Stückzahl und die aktuelle Nachfrage. Ältere Versionen kurz vor dem Support-Ende erzielen weniger als Versionen mit langer Restlaufzeit.
Was ist, wenn Unterlagen fehlen?
Sprechen Sie uns trotzdem an. In vielen Fällen lässt sich der Erwerb über das Lizenzportal des Herstellers oder über Ihren damaligen Händler belegen.
Ist die Einreichung verbindlich?
Nein. Sie erhalten eine Bewertung und ein Angebot. Ob Sie verkaufen, entscheiden Sie danach.
Was kostet mich die Prüfung, wenn am Ende kein Ankauf zustande kommt?
Nichts. Die Prüfung Ihres Bestands ist kostenfrei und unverbindlich, unabhängig vom Ergebnis. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Rückmeldung darüber, was vorliegt und was gegebenenfalls fehlt.
Wie lange dauert der Vorgang insgesamt?
Die erste Einschätzung geben wir in der Regel innerhalb weniger Werktage, sobald uns die Unterlagen vorliegen. Wie lange es danach dauert, hängt fast immer davon ab, wie schnell fehlende Nachweise beschafft werden können. Liegt alles vollständig vor, ist der Vorgang zeitnah abgeschlossen.
Müssen wir die Software vor dem Verkauf schon deinstalliert haben?
Nicht für die Prüfung und nicht für das Angebot. Die Außerbetriebnahme ist erst zur Übergabe erforderlich, und den Zeitpunkt stimmen wir mit Ihnen ab. So können Sie die Umstellung in Ruhe planen, statt unter Zeitdruck abzuschalten.
Können wir einen Teil behalten und nur den Rest verkaufen?
Bei eigenständigen Arbeitsplatzlizenzen aus einem Volumenvertrag ist eine Teilabgabe in der Regel möglich. Eine Serverlizenz mit den zugehörigen Zugriffslizenzen bildet dagegen eine Einheit und lässt sich nicht zerlegen. Was in Ihrem Fall gilt, sehen wir an den Vertragsunterlagen.
Bevor Sie sich entscheiden
Drei Seiten, die beim Verkauf gebrauchter Lizenzen häufig noch gebraucht werden.
Warum der Weiterverkauf zulässig ist
Der Erschöpfungsgrundsatz einfach erklärt, die Urteile von EuGH und BGH und die Grenzen, an denen ein Verkauf tatsächlich scheitert.
Wer wir sind und wie wir prüfen
Die vier Schritte, die jeder Bestand vor der Aufnahme durchläuft, und was wir bewusst nicht ankaufen. Damit Sie einschätzen können, worauf Sie sich einlassen.
Insolvenzverfahren
Ist ein Verfahren eröffnet statt einer freien Abwicklung, gelten andere Abläufe: Massezugehörigkeit, Freigabe und Nachweise für die Akte.
Bestand unverbindlich melden
Sagen Sie uns, um welche Gesellschaft es geht. Wir prüfen, was an Lizenzen vorhanden ist, und melden uns mit einer Einschätzung zurück.