Zum Inhalt springen

Wer hinter Licentaris steht

Licentaris kauft gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen an: aus Unternehmen, aus Insolvenzverfahren und aus Liquidationen. Die Marke gehört zur Dürr Ventures GmbH, den Ankauf betreibt die Dürr Distribution GmbH aus Hamm. Die Menschen dahinter kommen aus dem IT- und Infrastrukturgeschäft und wissen, wo bei Lizenzunterlagen die Fallstricke liegen.

Wofür wir stehen

Drei Grundsätze, an denen sich jeder Ankauf messen lassen muss.

Unterlagen werden am Schreibtisch unterschrieben, sinnbildlich für die Abwicklung eines Lizenzkaufs

Rechtssicherheit zuerst

Wir kaufen ausschließlich Lizenzen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an und dokumentieren die Herkunft vollständig. Wo die Kette nicht schließbar ist, sagen wir ab.

Klarheit statt Verhandlungsspiele

Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit Preis je Position, keine Verhandlungsrunde und keine nachträglichen Abzüge. Sagen wir ab, sagen wir auch warum.

Nur mit Unternehmen und Verwaltern

Wir kaufen von Unternehmen, Insolvenzverwaltern und Liquidatoren an, nicht von Privatpersonen.

Warum es Licentaris gibt

Lizenzen im Wert von vielen Tausend Euro werden jährlich vernichtet, weil niemand weiß, dass sie noch etwas wert sind. Genau diese Lücke schließen wir.

Die Ausgangslage

Zwei Seiten, die sich nicht finden

In vielen Unternehmen liegen Lizenzen ungenutzt: nach einer Fusion, nach einer Verkleinerung, nach der Umstellung auf die Cloud, nach einem Verfahren. Gleichzeitig zahlen andere Unternehmen den Listenpreis für genau dieselbe Software. Beide Seiten wissen oft nicht, dass die andere existiert.

Das Problem

Der Wert ist da, die Unterlagen fehlen

Der Verkauf gebrauchter Lizenzen ist seit Jahren zulässig. Er scheitert selten am Recht und fast immer an der Dokumentation: Der IT-Verantwortliche ist weg, der Vertrag unauffindbar, die Rechnung liegt unter einer Kostenstelle statt unter dem Produktnamen. Genau diese Rekonstruktion ist unsere Arbeit.

Unsere Antwort

Die Dokumentation ist das Produkt

Wir behandeln die Unterlagen nicht als Beiwerk, sondern als den eigentlichen Gegenstand des Geschäfts. Die Software ist bei jedem Anbieter dieselbe; unterscheiden kann sich nur, was am Ende belegt ist. Bestände, bei denen dieser Teil nicht schließbar ist, kaufen wir nicht an.

Diese Haltung hat eine Folge, zu der wir stehen: Wir lehnen regelmäßig Bestände ab, die sich mit etwas Nachsicht handeln ließen. Das kostet uns Geschäft und erspart allen Beteiligten späteren Ärger.

Schritt 1
Herkunft feststellen

Wir klären, von wem der Bestand stammt und aus welchem Anlass er abgegeben wird. Betriebsaufgabe, Fusion, Cloud-Umstellung oder Überbeschaffung sind nachvollziehbare Gründe. Wo die Herkunft unklar bleibt, kaufen wir nicht.

Schritt 2
Lizenzform prüfen

Nicht jede Lizenz darf überhaupt übertragen werden. Wir prüfen anhand der Originalunterlagen, ob eine Volumenlizenz vorliegt und ob die Bedingungen des Beschaffungsprogramms einer Weitergabe entgegenstehen.

Schritt 3
Kette zusammenstellen

Wir tragen die Unterlagen aller Vorbesitzer zusammen, bis die Kette bis zum Ersterwerb geschlossen ist. Fehlt ein Glied, wird der Bestand nicht aufgenommen. Eine unvollständige Kette lässt sich später nicht heilen.

Schritt 4
Löschung bestätigen lassen

Der Vorbesitzer bestätigt schriftlich, dass er seine Kopien unbrauchbar gemacht hat. Erst mit dieser Erklärung ist die Weitergabe wirksam, und erst danach geht eine Lizenz bei uns in den Bestand.

Das kostet uns Marge, weil wir regelmäßig Bestände ablehnen, die andere annehmen würden. Aus unserer Sicht ist das der einzige Weg, ein Geschäft zu betreiben, das auch in fünf Jahren noch trägt.

Die vier Prüfschritte vor jedem Ankauf: Herkunft feststellen, Lizenzform prüfen, Kette zusammenstellen, Löschung bestätigen lassen

Was wir nicht ankaufen

Ein Ankauf beschreibt sich auch über das, was wir ablehnen. Diese sechs Dinge nehmen wir nicht, und zwar mit Absicht.

Abonnements und Cloud-Dienste

Ein Abonnement ist ein Nutzungsrecht auf Zeit und geht nicht in Ihr Eigentum über. Es kann deshalb nicht gebraucht weiterverkauft werden. Wer es dennoch anbietet, verkauft etwas, das es rechtlich nicht gibt.

Lizenzen aus Drittländern

Der Erschöpfungsgrundsatz greift nur, wenn die Lizenz zuerst im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Angebote aus Drittländern sind oft auffällig günstig und genau deshalb nicht verwendbar.

Bloße Produktschlüssel

Ein Schlüssel, der sich aktivieren lässt, ist kein Nutzungsrecht. Ohne Vertragsunterlagen und ohne Erwerbskette lässt sich nicht belegen, dass die Lizenz je rechtmäßig erworben wurde. Solche Bestände kaufen wir nicht an.

Bestände mit Lücken

Fehlt ein Glied in der Kette, nehmen wir den Bestand nicht auf, auch wenn alles andere stimmt. Eine unvollständige Kette lässt sich später nicht heilen, und ein Preisnachlass gleicht dieses Risiko nicht aus.

Privatpersonen

Wir kaufen ausschließlich von Unternehmen, Freiberuflern, Insolvenzverwaltern und Liquidatoren an. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern folgt aus der Lizenzform, mit der wir arbeiten.

Rechtsberatung

Wir erklären die Rechtslage, so weit wir sie überblicken, und legen unsere Unterlagen offen. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls dürfen und wollen wir nicht abgeben. Dafür ist Ihre Rechtsabteilung oder Ihre anwaltliche Beratung zuständig.

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit

Von wem kaufen Sie an?

Von Unternehmen, Freiberuflern, Insolvenzverwaltern und Liquidatoren. Nicht von Privatpersonen, das folgt aus der Lizenzform, mit der wir arbeiten.

Kann ich vor einer Meldung mit jemandem sprechen?

Ja, und bei größeren Beständen ist das der schnellere Weg. Ein Gespräch über die Lage klärt in wenigen Minuten, was schriftlich Tage dauert.

Was passiert mit den Lizenzen nach dem Ankauf?

Sie werden im Markt weiterverwertet. Je nach Bestand übernehmen wir sie selbst oder wickeln die Übertragung über einen spezialisierten Käufer aus unserem Netzwerk ab. Welcher Weg es wird, sagen wir Ihnen vor der Zusage.

Nennen Sie Referenzen?

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten. Wer Lizenzen aus einem Verfahren oder einer Abwicklung abgibt, hat selten Interesse daran, dass das öffentlich wird. Diese Zurückhaltung gilt auch für Sie.

Was geschieht mit den Angaben aus meiner Meldung?

Sie werden ausschließlich zur Bearbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, die nichts mit dem Vorgang zu tun haben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Sagen Sie uns, was bei Ihnen liegt

Unverbindliche Meldung, kostenfreie Prüfung, Antwort mit einer belastbaren Einschätzung.