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Wissen rund um den Lizenzverkauf

Was übertragbar ist, was ein Bestand wert ist und wie die Verwertung abläuft: die wichtigsten Begriffe und drei Ratgeber für Verkäufer, Verwalter und Liquidatoren.

Woran die Verwertung meistens scheitert

Fast alle verschenkten Lizenzwerte gehen auf vier vermeidbare Fehler zurück:

Der Bestand wird übersehen

Lizenzen stehen in keinem Anlagenverzeichnis und kleben an keiner Maschine. Bei Stilllegung, Umzug in die Cloud oder Abwicklung wandern sie unbeachtet in den Papierkorb, obwohl sie Geld wert sind.

Die Lizenzform wird verwechselt

Nur dauerhaft erworbene Lizenzen sind verkäuflich. Abonnements wie Microsoft 365 enden mit der Zahlung; wer beides nicht trennt, bewertet den Bestand falsch.

Die Unterlagen werden entsorgt

Rechnungen, Lizenzverträge und Portalzugänge belegen die Erwerbskette. Werden sie vor der Verwertung vernichtet oder die Server gelöscht, wird der Nachweis teuer oder unmöglich.

Es wird zu spät gemeldet

Kurz vor Fristende bleibt keine Zeit für Nachrecherche und Verhandlung. Eine frühe Meldung kostet nichts, bindet an nichts und sichert den geordneten Ablauf.

Begriffe, die immer wieder auftauchen

Zwölf Begriffe reichen aus, um die meisten Lizenzunterlagen zu verstehen. Hier stehen sie in normaler Sprache.

Volumenlizenz

Eine Lizenz aus einem Sammelvertrag für mehrere Arbeitsplätze oder Server. Sie ist an das Unternehmen gebunden, nicht an ein Gerät, und deshalb im Grundsatz übertragbar.

Dauerlizenz

Einmal bezahlt, dauerhaft nutzbar. Das Gegenstück zum Abonnement. Nur eine Dauerlizenz geht in Ihr Eigentum über und kann später weiterverkauft werden.

Abonnement

Ein Nutzungsrecht auf Zeit gegen laufende Zahlung. Endet die Zahlung, endet das Recht. Ein Abonnement kann nicht gebraucht weiterverkauft werden.

Erschöpfungsgrundsatz

Der Rechtsgedanke, dass der Hersteller den Weiterverkauf nicht verbieten kann, nachdem er die Lizenz einmal dauerhaft verkauft hat. Grundlage des gesamten Gebrauchtmarkts.

Erwerbskette

Der dokumentierte Weg einer Lizenz vom Ersterwerb über alle Vorbesitzer bis zu Ihnen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die Lizenz überhaupt übertragen werden durfte.

Außerbetriebnahme

Die vollständige Entfernung der Software beim Vorbesitzer, schriftlich bestätigt. Ohne diese Erklärung ist eine Weitergabe nicht wirksam, weil eine Lizenz nur einmal genutzt werden darf.

Zugriffslizenz

Die Erlaubnis für einen Nutzer oder ein Gerät, auf einen lizenzierten Server zuzugreifen. Sie kommt zur Serverlizenz hinzu und wird häufig übersehen.

Nutzer oder Gerät

Zugriffslizenzen gibt es in zwei Formen. Bei vielen Geräten je Person lohnt die Lizenzierung nach Nutzer, bei Schichtbetrieb an festen Rechnern eher die nach Gerät.

Kernbasierte Lizenzierung

Bei neueren Serverversionen richtet sich der Bedarf nach der Zahl der Prozessorkerne, meist mit einer festgelegten Mindestmenge je Server. Die Hardware bestimmt also mit, was lizenziert werden muss.

Downgrade-Recht

Die Erlaubnis, statt der lizenzierten Version eine ältere einzusetzen. Nützlich, wenn eine Fachanwendung eine bestimmte Version voraussetzt, die Lizenz aber neuer ist.

Support-Ende

Der Zeitpunkt, ab dem der Hersteller keine Sicherheitsupdates mehr liefert. Danach bleibt die Software nutzbar, ist aber ein wachsendes Risiko und häufig ein Prüfungsthema.

Lizenzaudit

Die Überprüfung, ob die eingesetzte Software durch Lizenzen gedeckt ist. Geprüft werden Ihre Nachweise, nicht Ihre Absicht. Deshalb entscheidet die Dokumentation, nicht die Erinnerung.

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