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Softwarelizenzen in der Insolvenz: was zur Masse gehört und was sie wert ist

In fast jedem Verfahren liegen Microsoft-Volumenlizenzen, die verwertet werden können. Sie tauchen in keiner Inventarliste auf, verfallen nicht mit der Betriebseinstellung und lassen sich ohne Bestandsliste ermitteln.

Warum Lizenzen in der Verwertung übersehen werden

Softwarelizenzen sind immaterielle Gegenstände: Sie stehen in keinem Anlagenverzeichnis, kleben an keiner Maschine und werden bei Betriebsstilllegung selten bedacht. Dabei gilt: Dauerhaft erworbene Lizenzen gehören zur Masse wie jeder andere Vermögensgegenstand.

Sie stehen in keiner Liste

Lizenzen werden buchhalterisch oft im Jahr des Kaufs abgeschrieben und tauchen danach nirgends mehr auf. Vorhanden sind sie trotzdem, denn das Nutzungsrecht besteht unbefristet fort.

Sie verfallen nicht

Eine Dauerlizenz erlischt weder mit der Verfahrenseröffnung noch mit der Stilllegung des Betriebs. Das Nutzungsrecht bleibt bestehen und kann übertragen werden, bis es verwertet oder aufgegeben wird.

Sie sind ohne Liste ermittelbar

Aus Rechnungen, Lizenzverträgen und den Systemen des Schuldnerunternehmens lässt sich der Bestand rekonstruieren. Wir übernehmen diese Ermittlung kostenfrei; eine fertige Aufstellung ist nicht erforderlich.

Beschriftete Ordner in einem Aktenregal, sinnbildlich für die Ermittlung des Lizenzbestands aus den Verfahrensunterlagen

Wann Lizenzen zur Masse gehören

Maßgeblich ist die Lizenzform, nicht der Anschein. Zwei Fragen entscheiden über die Verwertbarkeit:

Dauerlizenz

Wurde die Lizenz gegen Einmalzahlung dauerhaft erworben, ist sie ein Vermögensgegenstand der Masse. Das betrifft vor allem Microsoft-Volumenlizenzen für Office, Windows Server, Exchange, SQL Server und die zugehörigen Zugriffslizenzen.

Verwertbar: ja, als Massegegenstand frei veräußerlich.

Abonnement

Microsoft 365 und andere Mietmodelle sind Dauerschuldverhältnisse: Das Nutzungsrecht endet mit der Zahlung. Hier gibt es nichts zu verwerten; zu prüfen ist nur die Beendigung laufender Kosten.

Verwertbar: nein, nur Kündigung prüfen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Betrieb mit 80 Arbeitsplätzen, eigenem Windows-Server und Exchange hielt typischerweise Office-Volumenlizenzen, zwei Serverlizenzen und je 80 Zugriffslizenzen. Ein solcher Bestand erzielt im Ankauf regelmäßig einen vierstelligen Betrag für die Masse, ohne dass ein Käufer für Hardware gefunden werden muss.

Drei Punkte, die die Verwertung leicht machen

Der Aufwand für das Verfahren bleibt gering, wenn drei Dinge früh geklärt werden:

Punkt 1

Der Zugriff auf die Unterlagen

Rechnungen, Lizenzverträge oder der Zugang zum Microsoft-Volumenlizenzportal genügen als Ausgangspunkt. Auch unvollständige Unterlagen sind verwertbar, denn die Erwerbskette lässt sich häufig nachrecherchieren.

Punkt 2

Die Systeme nicht vorschnell löschen

Solange die Server nicht endgültig gelöscht sind, lässt sich der Lizenzbestand aus ihnen auslesen. Eine Stilllegung ist unschädlich; erst die Entsorgung vernichtet die Nachweismöglichkeit.

Punkt 3

Die Außerbetriebnahme dokumentieren

Für die Übertragung genügt eine Bestätigung über die Stilllegung der betroffenen Systeme. Eine notarielle Erklärung ist nicht erforderlich; wir stellen die Vorlage und passen sie der Verfahrenslage an.

Welche Bestände wir ankaufen

Microsoft-Volumenlizenzen für Office, Windows Server, Exchange Server, SQL Server, SharePoint, Remote-Desktop-Dienste sowie Nutzer- und Geräte-Zugriffslizenzen. Auch ältere Versionen haben einen Marktwert, ebenso kleine Bestände ab etwa zehn Lizenzen.

So läuft die Verwertung ab

Der gesamte Vorgang ist auf den Ablauf eines Verfahrens zugeschnitten und verursacht in der Kanzlei nur minimalen Aufwand.

Meldung mit Aktenzeichen

Sie melden das Verfahren über das Formular, gern mit einem Satz zur Lage. Eine Bestandsliste ist nicht erforderlich.

Ermittlung und Angebot

Wir ermitteln den Bestand aus den vorhandenen Unterlagen und legen binnen 48 Stunden ein schriftliches Ankaufsangebot mit Preis je Position vor.

Zahlung vor Übertragung

Nach Annahme zahlen wir auf ein Konto der Masse. Erst danach erfolgt die Übertragung mit den Erklärungen, die wir vollständig vorbereiten.

Dokumentation für die Akte

Sie erhalten den Kaufvertrag, die Übertragungserklärung und den Nachweis der Erwerbskette als geordneten Satz für die Schlussrechnung.

Häufige Fragen aus Verfahren

Gehören Softwarelizenzen überhaupt zur Insolvenzmasse?

Ja. Dauerhaft erworbene Lizenzen sind immaterielle Vermögensgegenstände der Masse und können wie andere Gegenstände verwertet werden. Der Erschöpfungsgrundsatz erlaubt den Weiterverkauf ohne Zustimmung des Herstellers.

Brauche ich eine Bestandsliste für die Meldung?

Nein. Wir ermitteln den Bestand aus Rechnungen, Verträgen oder den Systemen des Schuldnerunternehmens. Genau dafür ist unser Vorgehen gebaut; die Meldung mit Aktenzeichen genügt.

Welche Erklärungen muss ich als Verwalter abgeben?

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung; Ihre Erklärungen geben Sie nach bestem Wissen auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen ab. Eine persönliche Einstandspflicht über die gesetzlichen Tatbestände hinaus entsteht nicht.

Lohnt sich das auch bei kleinen Verfahren?

Auch kleine Bestände sind verwertbar. Ab etwa zehn Lizenzen lohnt die Prüfung; die Bewertung selbst ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Sind ältere Versionen noch etwas wert?

Ja. Auch Versionen, deren Herstellersupport ausgelaufen ist, haben einen Marktwert, weil viele Unternehmen ältere Umgebungen weiterbetreiben. Das Alter fließt in den Preis ein.

Wie schnell läuft die Verwertung ab?

In der Regel liegt unser Angebot binnen 48 Stunden vor. Zahlung und Übertragung folgen innerhalb weniger Tage nach Annahme, passend zu Berichtsterminen und Fristen des Verfahrens.

Ein Verfahren mit Softwarebestand?

Melden Sie das Verfahren mit Aktenzeichen. Sie erhalten binnen 48 Stunden eine Einschätzung, was der Bestand für die Masse wert ist.