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Welche Microsoft-Lizenzen sind übertragbar - und welche nicht

Ob ein Bestand verkauft werden darf, entscheidet die Lizenzform. Von außen sehen alle gleich aus; in den Unterlagen ist der Unterschied eindeutig. Diese Seite zeigt, woran Sie ihn erkennen.

Der Grundsatz: gekauft ist übertragbar

Wer eine Lizenz dauerhaft gegen Einmalzahlung erworben hat, darf sie weiterverkaufen. Der Europäische Gerichtshof hat das im Urteil C-128/11 auch für heruntergeladene Software entschieden, der Bundesgerichtshof hat es für Volumenlizenzen bestätigt. Vertragsklauseln, die den Weiterverkauf verbieten, sind insoweit unwirksam.

Dauerlizenz

Einmal bezahlt, unbefristet nutzbar. Der Kaufbeleg nennt einen einmaligen Preis, kein Ablaufdatum und keine Laufzeit. Diese Form ist übertragbar und damit verkäuflich.

Volumenlizenz

Eine Dauerlizenz aus einem Sammelvertrag für mehrere Arbeitsplätze oder Server. Sie darf nach der Rechtsprechung auch in Teilmengen verkauft werden, sofern jede Einzellizenz vollständig übertragen wird.

Abonnement

Ein Nutzungsrecht auf Zeit gegen laufende Zahlung, etwa Microsoft 365. Es geht nicht in Ihr Eigentum über und endet mit der Zahlung. Abonnements sind nicht übertragbar und werden nicht angekauft.

Serverschrank mit Netzwerkkabeln, sinnbildlich für lizenzierte Serverumgebungen, deren Lizenzen übertragbar sind

Die drei Lizenzformen im Vergleich

Entscheidend ist, wie die Lizenz ursprünglich erworben wurde. Zwei Formen begegnen uns täglich:

Volumenlizenz aus Sammelvertrag

Erkennbar an Vertragsnummern des Herstellers, einem Eintrag im Volumenlizenz-Portal und Produktnamen wie Standard oder Professional Plus. Der Regelfall im Unternehmensbestand und die am besten verkäufliche Form.

Übertragbar: ja, auch in Teilmengen.

Vorinstallierte Lizenz

Mit einem Gerät gekaufte Lizenzen, etwa Windows auf einem Arbeitsplatzrechner. Sie sind rechtlich an keine Hardware gebunden, aber wirtschaftlich meist wenig wert und nur mit vollständiger Kette sinnvoll verwertbar.

Übertragbar: grundsätzlich ja, wirtschaftlich selten lohnend.

Ein Blick in Ihre Unterlagen

Steht auf der Rechnung ein einmaliger Kaufpreis und im Vertrag kein Enddatum, halten Sie eine Dauerlizenz. Findet sich eine monatliche oder jährliche Gebühr, ein Verlängerungsdatum oder der Zusatz Subscription, ist es ein Abonnement und nicht verkäuflich.

Drei Fälle, in denen der Verkauf scheitert

Nicht jede Dauerlizenz ist am Ende handelbar. Drei Konstellationen beenden die Prüfung:

Fall 1

Der Ersterwerb lag außerhalb des EWR

Der Erschöpfungsgrundsatz greift nur, wenn die Lizenz zuerst im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Importe aus Drittländern sind nicht handelbar und werden von uns nicht angekauft.

Fall 2

Die Erwerbskette hat eine Lücke

Lässt sich ein Glied zwischen Ersterwerb und heutigem Inhaber nicht belegen, ist die Lizenz nicht sicher übertragbar. Wir prüfen, ob sich die Lücke durch Nachrecherche schließen lässt; gelingt das nicht, scheidet die Position aus.

Fall 3

Nur ein Produktschlüssel liegt vor

Ein Schlüssel, der sich aktivieren lässt, ist kein Nutzungsrecht. Ohne Vertrag oder Beleg des Ersterwerbs ist ein Schlüssel allein nicht verkäuflich, auch wenn er technisch funktioniert.

Diese Produkte kaufen wir an

Office-Volumenlizenzen, Windows Server samt Nutzer- und Geräte-Zugriffslizenzen, Exchange Server, SQL Server, SharePoint, Remote-Desktop-Dienste sowie Project und Visio. Auch ältere Versionen und kleine Stückzahlen.

Was die Prüfung bei uns kostet

Nichts. Sie melden den Bestand, wir prüfen die Übertragbarkeit jeder Position und legen ein Angebot mit Preis je Position vor. Positionen, die nicht übertragbar sind, benennen wir mit Begründung.

Warum das rechtssicher ist

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs tragen den Handel seit über einem Jahrzehnt. Entscheidend ist die saubere Dokumentation, nicht die Zustimmung des Herstellers.

Worauf Sie bestehen sollten

Bei jeder Übertragung: schriftlicher Kaufvertrag, Übertragungserklärung und die Bestätigung der Außerbetriebnahme. Wir bereiten alle drei vor und führen sie in unserer Dokumentation zusammen.

Von wem wir ankaufen

Von Unternehmen, Freiberuflern, Insolvenzverwaltern und Liquidatoren mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Nicht von Privatpersonen.

Was Sie erhalten

Ein schriftliches Angebot binnen 48 Stunden, die Zahlung vor der Übertragung und einen vollständigen Dokumentensatz für Ihre Ablage.

Häufige Fragen zur Übertragbarkeit

Muss der Hersteller dem Verkauf zustimmen?

Nein. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf der Hersteller den Weiterverkauf dauerhaft erworbener Lizenzen nicht verhindern. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Dürfen Volumenlizenzen aufgeteilt werden?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat die Aufspaltung von Volumenlizenzen ausdrücklich gebilligt. Jede Einzellizenz muss dabei vollständig mit Nachweisen übertragen werden.

Kann ich Microsoft 365 verkaufen?

Nein. Ein Abonnement ist ein Mietverhältnis: Das Nutzungsrecht endet mit der Zahlung und kann nicht weiterverkauft werden. Verwertbar ist nur, was dauerhaft erworben wurde.

Sind OEM-Lizenzen übertragbar?

Grundsätzlich ja, denn die Rechtsprechung bindet die Lizenz nicht an die Hardware. Wirtschaftlich lohnt sich der Einzelverkauf vorinstallierter Lizenzen aber selten; im Paket mit einem Volumenbestand nehmen wir sie mit auf.

Was ist, wenn Unterlagen fehlen?

Dann prüfen wir, ob sich die Kette durch Nachrecherche schließen lässt, etwa über den damaligen Händler oder das Volumenlizenz-Portal. Gelingt das nicht, kaufen wir die Position nicht an und sagen Ihnen das offen.

Sind alte Versionen noch übertragbar und etwas wert?

Ja. Der Wert sinkt mit dem Alter, verschwindet aber nicht. Solange Unternehmen die Version produktiv einsetzen, hat sie einen Marktpreis.

Unsicher, was in Ihren Unterlagen steht?

Senden Sie uns, was Sie haben. Wir sagen Ihnen binnen 48 Stunden, welche Positionen übertragbar sind und was sie wert sind.